Für die Antragsstellung relevante Auskünfte und Unterlagen (Merkblätter, Stichtage, Rechtsgrundlagen, Logos etc.) sind auf dem Informationsportal www.ama.at/dfp verfügbar.
Allgemeine Informationen und Details zur Registrierung sowie ein DFB-Handbuch können unterhttps://www.ama.at/allgemeine-informationen abgerufen werden.
Eine umfangreiche Übersicht über die notwendigen Schritte sowie detaillierte Informationen zur digitalen Projektantragstellung in der DFP bietet auch der Leitfaden
Ihr Weg zur digitalen Förderplattform (DFP) den das Netzwerk Zukunftsraum Land zusammengestellt hat.
Weitere Informationen für die Projektantragstellung
Informationsblatt Kostenplausibilisierung inklusive Referenzkostenliste
Die Referenzkosten gelten ab 1.1.2023 sowohl für Förderanträge aus der Förderperiode LE 14-20 als auch für die Förderperiode LE 23-27.
Positivliste für meldepflichtige Veranstaltungen im Bereich LEADER LE 23-27
Veranstaltungsliste_LE-23-27_v01_ab_2023 ... zum Einmelden der Veranstaltungen
ACHTUNG: In der neuen Förderperiode sind förderwerbende Personen verpflichtet, bestimmte Veranstaltungen, welche in der Veranstaltungs-Positivliste vermerkt sind, der AMA im Vorhinein bekannt zu geben! Im wesentlichen betrifft das Veranstaltungen, zu denen öffentlich eingeladen wird oder öffentlich kundgemachte Veranstaltungen mit einer vorgesehenen Mindestanzahl von mehr als 10 teilnehmenden Personen!
Die Veranstaltungen müssen bis zum 20. des Vormonates der AMA schriftlich angekündigt werden! Die Meldepflicht besteht ab dem Datum der Einreichung des Förderantrages!
Details entnehmen Sie bitte der Positivliste für meldepflichtige Veranstaltungen!
Veranstaltungen, bei denen der förderwerbenden Person im Zusammenhang mit der Veranstaltung lediglich Personalkosten entstehen, sind nicht meldepflichtig!
ACHTUNG: In der neuen Förderperiode sind für die Zeitaufzeichnungen aller Projektmitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtend das von der AMA vorgegebene excel-Formular „Zeitaufzeichnung für die Abrechnung von Personalkosten“ zu verwenden. Eine Ausfüllanleitung wurde in das excel-Formular integriert.
Zeitaufzeichnungen in pdf-Format werden nicht mehr akzeptiert!Ausnahme: Wenn eine Person zu 100% in einem Projekt tätig ist, kann von einer Zeitaufzeichnung abgesehen werden, wenn aus anderen Unterlagen die Tätigkeiten nachgewiesen werden kann.
Die Excel Zeitaufzeichnungen des abzurechnenden Personals müssen gemeinsam mit dem Zahlungsantrag übermittelt werden.
Weitere Details zur Abrechnung von Personalkosten finden Sie im "Informationsblatt Personalkosten", welches abrufbar ist unter;
www.ama.at/dfp/allgemeine-informationen/allgemeine-informationsblaetter-und-dfp-handbuch
Leitfaden Projektabrechnung - Was ist zu beachten!
In diesen Dokumenten erhalten Sie Informationen darüber, was bei der Abrechnung eines Projekts (auch Zwischenabrechungen) zu beachten ist
Zahlungsantrag
Eine Auszahlung von Fördermitteln ist nur nach Vorlage eines Zahlungsantrages samt den erforderlichen Beilagen möglich. Der Zahlungsantrag (Download siehe unten) wird erst nach Genehmigung eines Vorhabens angenommen.
Im Dokument „Vorgaben für die Einreichung von Zahlungsanträgen" (Download siehe unten) finden Sie die genauen Bestimmungen, welche bei der Erstellung der Zahlungsantragsunterlagen zu berücksichtigen sind. Ebenso wird auf die "Ausfüllhilfe für die Belegaufstellungen des Zahlungsantrages" (Download siehe unten) hingewiesen!
ACHTUNG WICHTIG: Bei den Belegaufstellungen dürfen die Makros nicht entfernt werden, da sonst eine Weiterbearbeitung durch die Abteilung Landwirtschaftsförderung nicht möglich ist.
Ab sofort KÖNNEN Förderwerber Zahlungsanträge online über das Internetserviceportal der AMA „eAMA“ einreichen.
Für Vorhaben, die Personalkosten enthalten und die ab 08.04.2019 genehmigt wurden, ist der „Zahlungsantrag online“ verpflichtend zu verwenden!
Ausfüllanleitung für Online-Zahlungsanträge
Erklärvideos AMA für Zahlungsantrag online
Die Auszahlung von Fördermitteln erfolgt durch die Agrarmarkt Austria nach Prüfung der Zahlungsantragsunterlagen durch die jeweils zuständige Bewilligende Stelle.
Die 18 niederösterreichischen LEADER-Regionen haben am Ende der Förderperiode 2025-2022 eine gemeinsame Broschüre gestaltet und die Arbeit von LEADER in NÖ bekannt zu machen und zu stärken. Hier können Sie die Online-Version der Broschüre downloaden.