Kleinprojekte mit einem Fördersatz von 80%
Kleinprojekte NEU:
Mit Anfang 2018 wurde eine neue Kategorie von Kleinprojekten für alle LE-Vorhabensarten (inklusive LEADER) beschlossen. Sie gilt für Projekte mit anrechenbare Kosten bis max. 5.000€.
Im Gegensatz zu den bisherigen Kleinprojekten gibt keine Einschränkungen bzw. Sonderregelungen betreffend Voraussetzungen, Förderwerber oder Fördersatz, dh. auch Gemeinden oder Unternehmen können Projektträger sein. Die Förderhöhe richtet sich nach den Bedingungen.für "normale" Projekte. Sie liegt zwischen 40% und 80% des Projektvolumens.
Als administrative Erleichterung kann bei diesen Projekten die Kostenplausibilisierung nur mittels begründeter Kostenschätzung ohne weitere Unterlagen erfolgen (dh. keine Anbote oder Ähnliches sind notwendig). Die Abrechnung dagegen erfolgt mit Rechnungen und Zahlungsbelegen.
ACHTUNG: Es wird darauf hingewiesen, dass bei diesen Förderprojekten die Obergrenze von maximal 5.000€ anrechenbare Kosten keinesfalls überschritten werden darf. Wird diese Obergrenze bei der Abrechnung überschritten, entfällt die gesamte Förderung!