Dokumente zum Download

Projekteinreichung Förderperiode 2023-2027 

Informationen zur digitalen Förderantragstellung mittels DFP

Für die Antragsstellung relevante Auskünfte und Unterlagen  (Merkblätter, Stichtage, Rechtsgrundlagen, Logos etc.)  sind auf dem Informationsportal www.ama.at/dfp verfügbar.

Allgemeine Informationen und Details zur Registrierung sowie ein DFB-Handbuch können unter 

https://www.ama.at/allgemeine-informationen    abgerufen werden.

Handbuch für förderwerbende Personen

Eine umfangreiche Übersicht über die notwendigen Schritte sowie detaillierte Informationen zur digitalen Projektantragstellung in der DFP bietet auch der Leitfaden 

Ihr Weg zur digitalen Förderplattform (DFP)   den das Netzwerk Zukunftsraum Land zusammengestellt hat.

Weitere Informationen für die Projektantragstellung

Informationsblatt Kostenplausibilisierung inklusive Referenzkostenliste
Die Referenzkosten gelten ab 1.1.2023 sowohl für Förderanträge aus der Förderperiode LE 14-20 als auch für die Förderperiode LE 23-27.


NEU!  Meldepflicht für Veranstaltungen

Positivliste für meldepflichtige Veranstaltungen im Bereich LEADER LE 23-27

Veranstaltungsliste_LE-23-27_v01_ab_2023 ...  zum Einmelden der Veranstaltungen

ACHTUNG: In der neuen Förderperiode sind förderwerbende Personen verpflichtet, bestimmte Veranstaltungen, welche in der Veranstaltungs-Positivliste vermerkt sind, der AMA im Vorhinein bekannt zu geben! Im wesentlichen betrifft das Veranstaltungen, zu denen öffentlich eingeladen wird oder öffentlich kundgemachte Veranstaltungen mit einer vorgesehenen Mindestanzahl von mehr als 10 teilnehmenden Personen!

Die Veranstaltungen müssen bis zum 20. des Vormonates der AMA schriftlich angekündigt werden! Die Meldepflicht besteht ab dem Datum der Einreichung des Förderantrages!
Details entnehmen Sie bitte der Positivliste für meldepflichtige Veranstaltungen!

Veranstaltungen, bei denen der förderwerbenden Person im Zusammenhang mit der Veranstaltung lediglich Personalkosten entstehen, sind nicht meldepflichtig!


Abrechnung von Personalkosten bei Projekten der Förderperiode 2023-27

ACHTUNG: In der neuen Förderperiode sind für die Zeitaufzeichnungen aller Projektmitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtend das von der AMA vorgegebene excel-Formular „Zeitaufzeichnung für die Abrechnung von Personalkosten“  zu verwenden. Eine Ausfüllanleitung wurde in das excel-Formular integriert.

Zeitaufzeichnungen in pdf-Format werden nicht mehr akzeptiert!

Ausnahme: Wenn eine Person zu 100% in einem Projekt tätig ist, kann von einer Zeitaufzeichnung abgesehen werden, wenn aus anderen Unterlagen die Tätigkeiten nachgewiesen werden kann.

  • Förderwerbende Personen, die keine Zeitaufzeichnungssysteme haben, sollen die Excel-Vorlage der AMA verwenden.
  • Bei bereits bestehenden Zeitaufzeichnungssystemen können Auswertungen in csv oder xls Format heruntergeladen werden (was lt. Experten von allen gängigen Systemen machbar ist) und dann in jene Form gebracht werden, die die AMA-Vorlage vorgibt. Eine parallele Erfassung von Stunden ist nicht erforderlich!

Die Excel Zeitaufzeichnungen des abzurechnenden Personals müssen gemeinsam mit dem Zahlungsantrag übermittelt werden.

Weitere Details zur Abrechnung von Personalkosten finden Sie im "Informationsblatt Personalkosten", welches abrufbar ist unter;

www.ama.at/dfp/allgemeine-informationen/allgemeine-informationsblaetter-und-dfp-handbuch


Auszahlung von Projektfördermitteln (für Projekte der Förderperiode 2015-2022)

Leitfaden Projektabrechnung - Was ist zu beachten!

In diesen Dokumenten erhalten Sie Informationen darüber, was bei der Abrechnung eines Projekts (auch Zwischenabrechungen) zu beachten ist

Zahlungsantrag

Eine Auszahlung von Fördermitteln ist nur nach Vorlage eines Zahlungsantrages samt den erforderlichen Beilagen möglich. Der Zahlungsantrag (Download siehe unten) wird erst nach Genehmigung eines Vorhabens angenommen.

Im Dokument „Vorgaben für die Einreichung von Zahlungsanträgen" (Download siehe unten) finden Sie die genauen Bestimmungen, welche bei der Erstellung der Zahlungsantragsunterlagen zu berücksichtigen sind. Ebenso wird auf die "Ausfüllhilfe für die Belegaufstellungen des Zahlungsantrages" (Download siehe unten) hingewiesen!

Alternativ können Sie die aktuellen Zahlungsantragsformulare auch unter folgenden Link Downloaden:

http://www.noe.gv.at/noe/LaendlicheEntwicklung/Allgemeine_Informationen_zum_Programm_Laendliche_Entwickl.html#heading__Antrag_auf_Zahlung

ACHTUNG WICHTIG: Bei den Belegaufstellungen dürfen die Makros nicht entfernt werden, da sonst eine Weiterbearbeitung durch die Abteilung Landwirtschaftsförderung nicht möglich ist.



Online-Zahlungsantrag

Freiwillige Anwendung des Online-Zahlungsantrages:

Ab sofort KÖNNEN Förderwerber Zahlungsanträge online über das Internetserviceportal der AMA „eAMA“ einreichen.


ACHTUNG: Verpflichtende Anwendung des Online-Zahlungsantrages für Förderwerber mit Personalkosten:

Für Vorhaben, die Personalkosten enthalten und die ab 08.04.2019 genehmigt wurden, ist der „Zahlungsantrag online“ verpflichtend zu verwenden!

Ausfüllanleitung für Online-Zahlungsanträge

Erklärvideos AMA für Zahlungsantrag online

Die Auszahlung von Fördermitteln  erfolgt durch die Agrarmarkt Austria nach Prüfung der Zahlungsantragsunterlagen durch die jeweils zuständige Bewilligende Stelle.


Zahlungsantrag für LEADER-Kleinprojekte

Zahlungsantrag KLEINPROJEKT


Sonstige Dokumente

LEADER NÖ-Broschüre_web

Die 18 niederösterreichischen LEADER-Regionen haben am Ende der Förderperiode 2025-2022 eine gemeinsame Broschüre gestaltet und die Arbeit von LEADER in NÖ bekannt zu machen und zu stärken. Hier können Sie die Online-Version der Broschüre downloaden.





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