Der mehrjährige Finanzrahmen für 2021 - 2027 ist derzeit auf EU-Ebene noch in Verhandlung und nicht beschlossen. Die Experten auf Bundesebene gehen aufgrund der Verzögerungen auf EU-Ebene aktuell von einem Start der neuen Programmperiode erst zum 01.01.2023 aus. Progammende wird am 31.12.2027 sein, die LEADER-Förderperiode 2023-2027 wird also verkürzt auf 5 Jahre.
Die Lokale Entwicklungsstrategie soll auf der besehenden LES aufbauen, es wird allerdings ein 4. Aktionsfeld eingeführt: AF4•Klimaschutz/Klimawandelanpassung/Bioökonomie (soll auch Synergien, Arbeitsteilung, Abgrenzung zu KEM/KLAR darstellen)
Details sind noch in Verhandlung.
voraussichtlicher Zeitplan:
LEADER-Ausschreibung voraussichtlich Ende 2021/Anfang 2022 - zweistufiges Verfahren - Anerkennung der neuen LAGs Ende 2022/Anfang 2023.
Bis zum Start der neuen LEADER-Periode 2023-2027 wird es zwei Übergangsjahre geben, in denen weiterhin zu den aktuellen Bedingungen Projekte eingereicht, gefördert und umgesetzt werden können, was de facto einer Verlängerung der aktuellen Periode entspricht. Für diese Übergangszeit ist ein Vorgriff auf Mittel der kommenden Periode beschlossen worden.
• PAG-Beschlüsse, Projekt-Einreichungen sind ab sofort möglich!
• Projekte, die aus dem Übergangsbudget gespeist werden sollen, müssen für alle Betroffenen klar als Übergangsprojekte gekennzeichnet sein!
• Projektgenehmigungen kann es erst nach der Budgetzuweisung durch das BMLRT an die LAGs geben. Sie wird voraussichtlich im Frühsommer 2021 erfolgen.
• Genehmigungen sind bis 2022 möglich, (ev. länger)
• die Regeln des alten Programms gelten weiter
• Programmabschluss 2025: